Arbeitsrecht: Muss ich den Erhalt einer Kündigung bestätigen?
Folgendes, unschönes Szenario: Der Chef ruft seinen Arbeitnehmer in sein Büro, teilt ihm mit, dass er gekündigt wird und übergibt ihm die Kündigung mit der Aufforderung, den Erhalt zu bestätigen.
Wie soll man sich verhalten?
Zunächst sollte man die Übergabe selbst nicht verweigern. Allerdings raten wir davon ab, den Erhalt durch Unterschrift zu bestätigen. Meist finden sich in derartigen Erklärungen Zusätze, die für den Arbeitnehmer ausschließlich negativ sind. Es gibt auch keine Verpflichtung, den Erhalt zu bestätigen, von daher sollte mandavon absehen.
Tempo ist gefragt!
Und damit ist nicht das Taschentuch gemeint. Nach dem ersten Schock sollte man sich relativ schnell inhaltlich mit der Kündigung auseinandersetzen.
Gegebenenfalls kann die Kündigung bereits aus formellen Gründen zurückgewiesen werden. Dies muss aber unverzüglich geschehen.
Insbesondere ist jedoch die 3-Wochen-Frist zu beachten. Nach Ablauf dieser Frist ist es nicht mehr möglich, gegen die Kündigung mittels der sog. Kündigungsschutzklage vorzugehen.
Daher sollte schnellstmöglich Kontakt mit einem Rechtsanwalt aufgenommen werden. Wir bieten für diese Fälle eine kostenlose Erstberatung an.
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