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Dieselgate: BGH hält Sachmangel bei unzulässiger Abschalteinrichtung für möglich

Nun ist der Dieselskandal auch beim obersten Gericht ( auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit) angelangt. Chapeau! Zu einer Entscheidung kam es leider nicht, da die Parteien sich verglichen haben. Gleichwohl hat der Bundesgerichtshof (BGH) es sich nicht nehmen lassen, seine vorläufige Rechtsauffassung mitzuteilen. Und das dürfte alle Fahrzeugbesitzer freuen. Zumindest vorläufig.....! Nach vorläufiger Auffassung des BGH dürfte bei einem Neuwagen mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung von einem Sachmangel auszugehen sein.


Es bleibt weiterhin spannend! Leider......

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