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Wintereinbruch > Verkehrsunfall > Dafür braucht man doch keinen Anwalt ...

In Deutschland kündigt sich hauchzart der erste Wintereinbruch an. Erfahrungsgemäß bricht in Teilen der Republik das sog. Schnee-Chaos aus, auch wenn es gar nicht schneit. Die Unfallquote steigt und somit auch die Wahrscheinlichkeit, selbst davon betroffen zu sein. Vielerorts existiert noch die Auffassung, dass man bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall keinen Rechtsanwalt benötigt. Die Versicherung des Gegners wird schon zahlen, die Haftung sei doch klar.


Recht haben sie. Einen Rechtsanwalt braucht man nicht, wenn man

  • selbst Rechtsanwalt ist, oder

  • sich Tag ein Tag aus mit dem Thema Verkehrsrecht beschäftigt

und man gerne seine Zeit damit verbringt, sich mit der eigenen Unfallregulierung zu beschäftigen.


Soweit Sie nicht unter die obigen Personengruppen fallen, brauchen Sie auch keinen Rechtsanwalt, wenn es Ihnen egal ist, ob die Versicherung weniger bezahlt, als Sie muss.

Den angedeuteten Sarkasmus bitte ich zu entschuldigen. Dieser erklärt sich vor dem Hintergrund, dass wir täglich mit der Abwicklung von Verkehrsunfällen betreut sind und man immer wieder erlebt, wie konsequent die Versicherungen kürzen. Mal zu Recht, oft zu Unrecht. Dies betrifft Fälle, in denen die Haftung zumindest dem Grunde nach klar ist. Als Privatperson dann einschätzen zu können, ob eine unberechtigte Kürzung vorliegt, ist nach meiner Auffassung - insbesondere vor dem Hintergrund der etlichen Fallstricke - beinahe unmöglich.


Selbst für den Fall, dass dies möglich ist, sollte sich jeder Geschädigte fragen, warum man die Regulierung bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall alleine vornehmen möchte. Sie haben Anspruch auf einen eigenen Rechtsanwalt, der von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen ist.


Von daher mein Rat: Unfallregulierung nicht ohne Anwalt!

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