Geschwindigkeitsverstoß
Alles zu dem Thema Geschwindigkeitsüberschreitung
1. Was kann man tun wenn man geblitzt worden ist?
Zu schnell gefahren und dann blitzt es. In der Bundesrepublik werden jährlich Buß- und Verwarnungsgelder im dreistelligen Millionenbereich verhängt. Die Folgen einer Geschwindigkeitsüberschreitung können weitreichend sein. Vom harmlosen Verwarnungsgeld bis hin zu Fahrverboten und Punkten ist vieles möglich. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Messungen oftmals fehlerhaft sein können. Für die Messungen kommen oft stationäre Tempomessgeräte und mobile Messgeräte zum Einsatz. Ein Fehler kann durch die falsche Bedienung oder einen abgelaufenen Eichschein begründet werden. Ob ein solcher Fehler vorliegt, kann erst nach erfolgter Akteneinsicht durch eine Rechtsanwalt beurteilt werden.
2. Wie bestimmt sich die Höhe des Bußgeldes?
Die Höhe des Bußgeldes und dessen Folgen hängen von einigen Faktoren ab. Zum einen wird danach unterschieden, ob innerhalb oder außerhalb geschlossener Ortschaften gegen die Höchstgeschwindigkeit verstoßen wurde. Zum anderen können auch persönliche Eigenschaften des Fahrers herangezogen werden. Hierzu zählt u.a. die Probezeit bei Fahranfängern. Dabei kann innerorts und außerorts eine Geldbuße im dreistelligen Bereich verhängt werden.
3. Was sind die Folgen einer Trunkenheitsfahrt?
Wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn überschritten, so orientiert sich die Höhe des Bußgeldes an Tempoverstößen außerhalb geschlossener Ortschaften. Dabei macht es keinen Unterschied, ob man auf der Autobahn oder auf der Landstraße geblitzt wurde. Die ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit ist verbindlich für die Autofahrer. Zu beachten ist jedoch, dass hier höhere Höchstgeschwindigkeiten zugelassen sind als sonst außerhalb geschlossener Ortschaften üblich ist. Sofern die Höchstgeschwindigkeit nicht ausgeschildert ist, gilt eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Für LKW und Busse gilt eine angepasste Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bzw. 100 km/h. Bei Schnee, Hagel, Nebel oder Glätte ist die Geschwindigkeit den Witterungsverhältnissen entsprechend anzupassen. Zu beachten ist, dass Fahranfänger, die in der Probezeit sind, bei unverhältnismäßigen Geschwindigkeitsüberschreitungen damit rechnen müssen, dass die Probezeit verlängert und die Teilnahme an einem Aufbauseminar besonders angeordnet wird. Um etwaige Ungenauigkeiten der Messgeräte auszuschließen, werden 3 % der Geschwindigkeit als Toleranz in Abzug gebracht.
4. Lohnt es sich, gegen Geschwindigkeitsüberschreitungen in 30er-Zonen vorzugehen?
Tempo-30-Zonen werden immer dort eingerichtet, wo eine Verkehrsberuhigung notwendig ist. Oftmals finden sich solche 30er-Zonen in Wohngebieten, in der Nähe von Schulen und Kindergärten. Aus Gründen der Lärmbelästigungen können solche 30er-Zonen ebenfalls eingerichtet werden. Sofern man aus Unachtsamkeit oder durch Ablenkung eine solche Zone nicht bemerkt, können auch Geschwindigkeiten die innerhalb geschlossener Ortschaften grundsätzlich zulässig sind weitgehende Folgen für den Betroffenen haben. Aufgrund der geringen Geschwindigkeit innerhalb der 30er-Zone kann es hierbei auch keinen höheren Toleranzabzug geben, wie es beispielsweise auf Autobahnen der Fall sein würde. Dennoch kann gegen den Bußgeldbescheid oftmals erfolgreich vorgegangen werden. Der Grund dafür ist, dass die Messung für die Behörde oftmals technisch sehr schwierig ist. Zum einen sind 30er-Zonen sehr kurz und zum anderen sind solche Gebiete dicht bebaut, sodass korrekte Messungen nicht immer gelingen und ein Vorgehen oftmals erfolgsversprechend ist.
5. Werden Geschwindigkeitsüberschreitungen von Motorradfahrern seltener geahndet?
Geschwindigkeitsüberschreitungen auf dem Motorrad sind keine Seltenheit. Dies ist jedoch dem Umstand geschuldet, dass Motorräder aufgrund ihres Gewichts eine schnellere Beschleunigung aufweisen als Autos. Dennoch ist es ein Mythos, dass Motorradfahrer bei den meisten Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht ermittelt werden können. Die Behörden sind mit speziellen Messgeräten ausgestattet, die es ermöglichen, dass Motorradfahrer von vorne, von hinten und auch von der Seite abgelichtet werden können. Einzelne Messgeräte können sogar das Gesicht des Fahrers detailliert ablichten, obwohl das Visier geschlossen ist.
6. Was ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit zu beachten?
Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Probezeit sind für Fahranfänger besonders einschneidend. Die Fahrerlaubnis wird dem Fahranfänger für eine Bewährungszeit von 2 Jahren ausgestellt. Der Fahranfänger muss in dieser Zeit beweisen, dass er ein Fahrzeug sicher und den Bedingungen des Straßenverkehrs angepasst führen kann. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb der Probezeit wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden. A- und B-Verstöße werden mit mindestens einem Bußgeld geahndet. Darüber hinaus wird bei A-Verstößen auch noch eine Eintragung im Fahreignungsregister erwirkt. Zu den A-Verstößen zählen Rotlichtverstöße, Missachtung des Abstandes oder auch unverhältnismäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen. Ein B-Verstoß liegt vor, wenn der Fahranfänger sein liegengebliebenes Fahrzeug unzureichend sichert. Die A-Verstöße haben meistens die drastischeren Maßnahmen zur Folge. Durch einen einzigen A-Verstoß wird die Probezeit verlängert und eine Teilnahme am Probeseminar wird besonders angeordnet. Die gleichen Folgen treten bei zwei B-Verstößen ein.
7. Wann ist eine Messung fehlerhaft?
Ob die Messungen seitens der Verkehrsaufsichtsbehörde fehlerhaft sind, kann nur nach erfolgter Akteneinsicht beurteilt werden. Eine Akteneinsicht kann jedoch nur von einem Rechtsanwalt verlangt werden. Hierbei wird der Rechtsanwalt nachfolgende Punkte in Augenschein nehmen. Es wird überprüft werden, ob das Messgerät entsprechend der Vorgaben des Herstellers aufgestellt und auch bedient wurde. Darüber hinaus muss das Messgerät über einen gültigen Eichschein verfügen. Hierbei müssen die Messgeräte in regelmäßigen Abständen geeicht werden. Eine ungültige Eichung liegt beispielsweise vor, wenn das Gerät aufgrund eines Defekts repariert wurde, aber eine Eichung nach der Reparatur gleichwohl ausgeblieben ist. Des Weiteren kann eine fehlerhafte Messung dadurch begründet werden, dass die Beamten, die das Gerät bedienen, dafür nicht geeignet waren. An einer solchen Eignung fehlt es, wenn die Beamten keine Schulungsnachweise vorweisen können, aus denen hervorgeht, dass die Beamten über Funktion, Bedienung und Eigenschaften des Messgerätes sorgfältig belehrt wurden. Zudem muss aus den Lichtbildern der Betroffene eindeutig zu erkennen sein. Sofern die Bilder dies nicht zu erkennen geben, liegt ebenfalls eine Fehlmessung vor. Ferner muss dem Betroffenen nachgewiesen werden, dass dieser die Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen hat.